vom 10. Januar 1995
I. Allgemeiner Teil
Papageien (Psittacidae) sind soziale Vogelarten, die, mit Ausnahme von Europa, auf allen Kontinenten
verbreitet sind. Sie besiedeln unterschiedliche Lebensräume, wie zum Beispiel tropische
Regenwälder, Savannen, Halbwüsten, Bergwälder und Páramos bis in Höhen von 4000 m über NN
und darüber.Das Nahrungsspektrum bei Papageien variiert erheblich. Viele Arten nehmen Sämereien auf, andere
Arten haben sich auf Frucht- oder Nektarnahrung spezialisierte Papageien sind, abgesehen von
wenigen Ausnahmen, Höhlenbrüter.Zur Zeit kennt man über 340 Papageienarten, davon pflanzen sich 203 Arten (AZ - Nachzuchtstatistik
1984 - 1993) regelmäßig in Menschenobhut fort. Wellensittiche, Melopsittacus und ulatus, und
Nymphensittiche, Nymphicus hollandicus, werden seit Mitte des 19. Jh. gezüchtet, sind domestiziert
und werden in diesem Papier nicht berücksichtigt (ein entsprechendes Gutachten ist in Arbeit).Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der
Obhut des Menschen so zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene,
nur auf Menschen geprägte sowie kranke oder verletzte Vögel.Zukünftig ist beim Verkauf von Papageien auf die erforderliche Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind
deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, daß sie
artgeprägt sind. Die Möglichkeit zur Fortpflanzung sollte gegeben sein, wenn die Unterbringung der
Nachzucht gewährleistet ist.Dem umfangreichen Verhaltensrepertoire ist durch abwechslungsreiche Volieren-, Käfig- oder
Schutzraumausstattung, z. B. mit frischen Zweigen oder anderen geeigneten Gegenständen,
zu entsprechen.Dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten ist durch Paarhaltung oder, bei begründeter Einzelhaltung,
durch tägliche ausreichende Beschäftigung mit dem Vogel nachzukommen.Papageien können mit einer Reihe anderer Tierarten vergesellschaftet werden; auf Verträglichkeit
ist zu achten.Einfuhr, Ausfuhr und Besitz von Papageien (mit Ausnahme von Nymphen- und Wellensittichen)
werden durch Artenschutzbestimmungen geregelt 1.Die Zucht aller Papageien ist nach Tierseuchengesetz 2 genehmigungspflichtig; entsprechend
der Psittakoseverordnung 3 sind alle Papageien zu kennzeichnen. Die Binnenmarkt-
Tierseuchenschutzverordnung 4 legt für die Einfuhr von Papageien aus Drittländern eine
Quarantäne fest.II. Spezieller Teil
Im folgenden werden die Papageien in die 4 Gruppen - Sittiche, kurzschwänzige Papageien,
Aras sowie Loris und andere Nektar trinkende - Arten eingeteilt.A. Allgemeine Haltungsansprüche
Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige Papageien
sind auf einer Fläche zu halten, die den Maßen des Käfigs oder der Voliere entspricht und vielfältige
Klettermöglichkeiten enthält. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können.Die angegebenen Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen
auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres
gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen.Für das Halten von Papageien aus Naturentnahmen ist in den ersten zwei Jahren größerer Raum
erforderlich, um ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Die Grundfläche von Käfigen und
Volierenanlagen muß deshalb mindestens 50% größer sein als in den Punkten1 bis 4 des Abschnittes A angegeben.
Zwischen Käfigen oder Volieren können Trennwände zum Schutz vor Bißverletzungen erforderlich
sein.
Bei Außenvolierenhaltung muß ein Schutzraum 5) oder, im Einzelfall, Witterungsschutz vorhanden
sein, der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Nur bei schädlicher Witterung, z. B.
strengem Frost, dürfen die Vögel tagsüber im Schutzraum gehalten werden. Für die Arten, die in der
Regel in temperierten Räumen gehalten werden müssen, ist eine Innenvoliere entsprechend den Maßen
der Außenvoliere einzurichten. Einzelheiten zu Mindesttemperaturansprüchen werden pro Artengruppe
weiter unten angeführt. Futter- und Wasserstellen sind im Winter im Schutzraum anzubringen. Futter
und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.Der Boden des Käfigs, der Innenvoliere und des Schutzraumes ist mit Sand, Hobelspänen von
unbehandeltem Holz, Holzgranulat, Rindenmulch o. ä. geeignetem Material abzudecken und möglichst
einmal wöchentlich zu reinigen. Der Boden einer Außenvoliere kann entweder Naturboden oder mit einem
Belag aus Sand, Kies o. ä. versehen sein. Das Material der Volieren, Käfige und deren Ausstattung darf
nicht zu Gesundheitsschäden führen, soll leicht zu reinigen und muß so verarbeitet bzw. angebracht sein,
daß Verletzungen nicht auftreten können. Die Vergitterung soll aus Querstäben oder Geflecht bestehen.
Käfige, Volieren und Schutzräume müssen mit mindestens 2 Sitzstangen aus Holz unterschiedlicher
Stärke ausgestattet sein, die so angebracht sind, daß möglichst lange Flugstrecken entstehen.Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert.
Eine Badeeinrichtung sollte möglichst ständig zur Verfügung stehen. Baden Vögel nicht, sollen
sie bei geeignetem Wetter mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden.In Räumen, auch in Schutzräumen, ist für ausreichend Tageslichteinfall oder für die Anwendung
von Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die täglicheBeleuchtung soll 12 Stunden betragen, aber auch nicht überschreiten; der Tag - Nacht - Rhythmus
ist einzuhalten.Bei Schwarmhaltung müssen während der Fortpflanzungszeit wesentlich mehr Nistkästen
angeboten werden als Paare im Gehege sind, um Streitigkeiten zu minimieren.Besondere Sorgfalt ist auf abwechslungsreiches, geeignetes Futter zu verwenden. Es genügt
nicht, Papageien ganzjährig mit trockenen Sämereien zu füttern. Es müssen, je nach Vogelart,
auch Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter und, zumindest während der Jungenaufzucht,
tierisches Eiweiß angeboten werden.Loris, Fledermauspapageien und Schwalbensittiche müssen Nektarfutter erhalten und dürfen nicht
an ausschließliche Körnerfütterung gewöhnt werden. Fledermauspapageien, Schwalbensittiche
und einige Loriarten benötigen neben dem Lorifutter auch Sämereien, alle nektartrinkenden Arten
auch Obst.Papageien sind täglich auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen zu kontrollieren.
Bei Krankheitsverdacht oder Verletzungen ist ein Tierarzt zu konsultieren.
Über Untersuchungen und Behandlungen sollen Aufzeichnungen geführt werden.1. Sittiche mit den Gattungen 6) :
Alisterus, Aprosmictus, Aratinga, Barnardius, Bolborhynchus, Brotogeris, Cyanoliseus,
Cyanoramphus, Enicognathus, Eunymphicus, Geopsittacus, Leptosittaca, Myiopsitta, Nandayus,
Neophema, Ognorhynchus, Pezoporus, Platycercus, Polytelis, Prosopeia, Psephotus, Psittacula,
Purpureicephalus, Pyrrhura, Rhynchopsitta.1.1 Grundsätzliches
Sittiche sind langschwänzige Papageien, die sowohl offene Lebensräume wie Savannen und
Steppen als auch Wälder bewohnen.Zu den kleinen Vertretern gehören die Grassittiche der Gattung Neophema mit Gesamtlängen (GL)
um 20 cm und Körpermassen (KM) um 37 g. Einer der größten ist der Arasittich, Rhynchopsitta
pachyrhyncha, mit einer GL um 38 cm und einer KM um 440 g.Außerhalb der Brutzeit leben Sittiche in Familienverbänden oder bilden mehr oder weniger große
Schwärme, während der Brutzeit lebt die Mehrzahl der Arten paarweise.1.2 Unterbringung
Südamerikanischen Sittichen mit den Gattungen Aratinga, Pyrrhura, Brotogeris oder Bolborhynchus
müssen ganzjährig geeignete Schlafkästen zur Verfügung gestellt werden, andere Sittiche benötigen
nur zur Fortpflanzung Nisthöhlen.Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden: Gesamtlänge der Vögel
in cm bezogen auf ArtenMaße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe in m Grundfläche des Schutzraumes in m2 bis 25 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
über 25 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,0 1, über 40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0Die Temperatur im Schutzraum soll 5°C nicht unterschreiten. Für importierte Sittiche sind im
ersten Jahr Temperaturen von mindestens 10°C erforderlich.Für Halsbandsittich, Mönchssittich, Chinasittich, Felsensittich und australische Sittiche muß
der Schutzraum frostfrei sein.2. Kurzschwänzige Papageien mit den Gattungen:
Agapornis, Amazona, Bolbopsittacus, Cacatua, Callocephalon, Calyptorhynchus, Coracopsis,
Cyclopsitta, Deroptyus, Eclectus, Eolophus, Forpus, Geoffroyus, Graydidascalus, Gypopsitta,
Hapalopsittaca, Micropsitta, Nannopsittaca, Nestor, Pionites, Pionopsitta, Pionus, Poicephalus,
Prioniturus, Probosciger, Psittacara, Psittacella, Psittaculirostris, Psittacus, Psittinus,
Psittrichas, Strigops, Tanygnathus, Touit, Triclaria.
2.1 Grundsätzliches
Vertreter dieser Gruppe bewohnen die unterschiedlichsten Lebensräume von Meereshöhe bis in alpine
Regionen.Zu den kleinsten Arten gehören die Sperlingspapageien der Gattung Forpus (GL 12 - 15 cm,
KM 25 - 30 g), zu den größten der Gelbhaubenkakadu, Cacatua galerita (GL 50 cm, KM 900 g),
und der Kea, Nestor notabilis (GL 50 cm, KM 950 g).Diese Papageien leben außerhalb der Brutzeit überwiegend in Familienverbänden oder im Schwarm,
zur Brutzeit meist paarweise.2.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
Gesamtlänge der Vögel in cm bezogen auf Arten Maße des Käfigs/der Voliere Länge x Breite x Höhe
in m Grundfläche des Schutzraumes in m2 bis 25 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5 über 25 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0
über 40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0
Während der Zuchtperiode können Agapornis- und Forpus-Arten auch in Käfigen von 0,80 x 0,40 x
0,40 m untergebracht werden.
Für Nachzuchten der Gattungen
Cacatua, Callocephalon, Eolophus, Hapalopsittaca, Nannopsittaca,
Poicephalus kann die Temperatur im
Schutzraum 5°C betragen, für Agapornis muß der Schutzraum
frostfrei sein. Für den Kea genügt
ein Witterungsschutz. Weißbauchpapageien (Pionites-Arten)
benötigen ganzjährig Schlafkästen,
andere Arten beziehen Höhlen meist nur zur Fortpflanzung.
3. Aras mit den Gattungen
Anodorhynchus, Ara, Cyanopsitta, Diopsittaca.
3.1 Grundsätzliches
Aras sind Bewohner des Tieflandregenwaldes
und der unteren Bergregionen in Süd- und
Mittelamerika. Lebensräume sind
meist feuchte Wälder, aber auch Galeriewälder oder trockenere
Regionen mit laubabwerfenden Bäumen.
Der kleinste Vertreter ist der Blaustirn
- Zwergara, Diospittaca nobilis (GL 30 cm, KM 136 g), der
größte der Hyazinth - Ara,
Anodorhynchus hyacinthinus (GL 98 cm, KM 1500 g).
Außerhalb der Brutzeit leben Aras paarweise, in Familienverbänden oder kleinen Gruppen.
3.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
Gesamtlänge der Vögel in
cm bezogen auf Arten Maße des Käfigs/der Voliere Länge
x Breite x
Höhe in m Grundfläche des
Schutzraumes m2 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,5 1,0 über 40 bis 60
3,0 x 1,0 x 2,0 1,0 über 60
4,0 x 2,0 x 2,0 2,0
Alle Aras benötigen im Schutzraum eine Temperatur, die 10°C nicht unterschreitet.
4. Loris und andere nektartrinkende Arten mit den Gattungen:
Chalcopsitta, Charmosyna, Eos, Glossopsitta,
Lathamus, Loriculus, Lorius, Neopsittacus,
Oreopsittacus, Phigys, Pseudeos, Psitteuteles,
Trichoglossus, Vini.
4.1 Grundsätzliches
Diese Nahrungsspezialisten sind Bewohner
von Wäldern oder baumbestandenen offenen
Landschaften. Ihre Verbreitung erstreckt
sich von Meereshöhe bis in alpine Bereiche der
Äquatorialzone (bis 4000 m über
NN).
Fledermauspapageien (Loriculus - Arten)
erreichen bei GL von 10,5 bis 16 cm eine KM
von 12 bis 35 g.
Zu den größten Loris gehört
der Frauenlori, Lorius lory, mit einer GL von 31 cm und einer
KM von 240 g.
Außerhalb der Brutzeit leben
diese Papageien in Familienverbänden, Gruppen oder Schwärmen,
die auf der Suche nach Nahrung, d.
h. blühenden Bäumen, die ihnen Pollen und Nektar
liefern, umherstreifen.
4.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
Gesamtlänge der Vögel in
cm bezogen auf Arten Maße des Käfigs/der Länge x Breite
x Höhe in
m Grundfläche des Schutzraumes
in m2 bis 20 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5 über 20 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0
Die Temperatur im Schutzraum muß
mindestens 10°C, für Fledermauspapageien 15°C, betragen,
für Loris aus Bergregionen, z.B.
Charmosyna papou, darf sie 5°C nicht unterschreiten.
Für die kälteunempfindlicheren Schwalbensittiche muß der Schutzraum frostfrei sein.
Der Boden von Käfigen oder Innenvolieren
muß wegen der flüssigen Ausscheidungen der Tiere
mit saugfähiger Einstreu abgedeckt
oder mit einem Zwischenboden versehen werden. Volieren
können auch gefliest, betoniert
oder mit anderem abwaschbarem Material ausgestattet sein.
Das für diese Nahrungsspezialisten
notwendige Futter muß frisch zubereitet sein und das
Futtergeschirr gründlich gereinigt
werden.
B. Besondere Haltungsbedingungen
1. Kranke oder verletzte Vögel
Die unter den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes
A beschriebenen Haltungsanforderungen gelten
nicht für kranke oder verletzte
Vögel, sofern nach tierärztlichem Ermessen eine andere Haltung
erforderlich ist.
2. Zoofachhandel
In Zoofachgeschäften können
Käfige oder Volieren vorübergehend mit der doppelten Anzahl Papageien
besetzt werden. Dies ist nur in Zoofachgeschäften
zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen
werden kann, daß die Papageien
nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw. Filialen eingeschränkt
gehalten wurden und dadurch die Verweildauer,
einschließlich Quarantäne, von 3 Monaten überschritten
wird. An den Käfigen muß
durch Hinweise deutlich erkennbar sein, daß die höhere Besetzung
der Käfige
oder Volieren nur für die vorübergehende
Haltung im Zoofachhandel toleriert wird.
3. Transport innerhalb Deutschlands
Transportbehältnisse müssen
so beschaffen sein und der Transport muß so durchgeführt werden,
daß
transportbedingte Verletzungen vermieden
werden. Deshalb sollen Papageien während des Transportes
grundsätzlich einzeln transportiert
werden.
Alle Transportkästen müssen
aus stabilem Material und massiven Trennwänden bestehen; sie dürfen
keine Verletzungen hervorrufen. Die
Transportbehälter sollen abgedunkelt und ausreichend belüftet
sein.
Die Länge des Transportkastens
muß mindestens der Gesamtlänge des zu transportierenden Vogels
entsprechen. Die Kopffreiheit des
Tieres ist zu gewährleisten.
Vögel, die länger als 4 Stunden
transportiert werden, sind mit Nahrung zu versorgen, die gleichzeitig
den Flüssigkeitsbedarf deckt.
Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport in der jeweils gültigen Fassung.
4. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen 7)
a) Die Gesamtdauer einer Ausstellung darf, inklusive An- und Abreise, maximal 4 Tage betragen.
b) Die Vögel dürfen maximal
3 Tage der Öffentlichkeit präsentiert werden. Ausreichende zeitliche
Ruhepausen und Dunkelphasen müssen
eingehalten werden.
c) Vögel aus Nachzuchten dürfen
ausgestellt werden, Wildfänge nur, wenn sie an
Ausstellungsbedingungen gewöhnt
sind.
d) Offensichtlich scheue Vögel
sind generell von der Ausstellung oder Bewertung
zurückzuweisen.
e) Die Vögel sind vom Halter selbst
oder von einem Beauftragten zur Ausstellung zu
transportieren.
Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige
für Papageien und Sittiche müssen mindestens
in Tischhöhe aufgestellt werden
f) Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige
müssen mindestens so breit oder tief wie die
eineinhalbfache Körperlänge
des darin befindlichen Vogels sein. Bei Gemeinschaftshaltung bis zu
10 Tieren in Ausstellungskäfigen
muß die Länge oder Tiefe des Käfigs mit der Anzahl der
gehaltenen
Tiere multipliziert werden. Bei Gruppen
von mehr als 10 Tieren reduziert sich der zusätzliche
Platzanspruch für jedes weitere
Tier um 50%.
g) Ausstellungs- und Bewertungskäfige
müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen
enthalten.
h) Als Einstreu darf aus hygienischen Gründen kein Futter verwendet werden.
i) Futter und Wasser müssen so
gereicht werden, daß sie nicht durch Kot verschmutzt werden
können. Außerdem müssen
Futter und Wasser täglich frisch geboten werden.
j) Die Käfige müssen in einem sauberen Zustand sein.
Werden die Mindestanforderungen für
die Dauerhaltung eingehalten, so gelten keine zeitlichen
Ausstellungsbeschränkungen.
Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien
vom 10. Januar 1995
I. Allgemeiner Teil
Papageien (Psittacidae) sind
soziale Vogelarten, die, mit Ausnahme von Europa, auf allen Kontinenten
verbreitet sind. Sie besiedeln
unterschiedliche Lebensräume, wie zum Beispiel tropische Regenwälder,
Savannen, Halbwüsten,
Bergwälder und Páramos bis in Höhen von 4000 m über
NN und darüber.
Das Nahrungsspektrum bei
Papageien variiert erheblich. Viele Arten nehmen Sämereien auf, andere
Arten haben sich auf Frucht-
oder Nektarnahrung spezialisiert.
Papageien sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, Höhlenbrüter.
Zur Zeit kennt man über 340 Papageienarten, davon pflanzen sich 203 Arten
(AZ - Nachzuchtstatistik
1984 - 1993) regelmäßig in Menschenobhut fort. Wellensittiche,
Melopsittacus und ulatus,
und Nymphensittiche, Nymphicus hollandicus, werden seit Mitte des
19. Jh. gezüchtet,
sind domestiziert und werden in diesem Papier nicht berücksichtigt
(ein entsprechendes
Gutachten ist in Arbeit).
Papageien leben bis auf Ausnahmen
paarweise oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der
Obhut des Menschen so zu
halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene, nur
auf
Menschen geprägte sowie
kranke oder verletzte Vögel. Zukünftig ist beim Verkauf von Papageien
auf
die erforderliche Paarhaltung
hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben.
Jungvögel sollten so
aufgezogen werden, daß sie artgeprägt sind.
Die Möglichkeit zur
Fortpflanzung sollte gegeben sein, wenn die Unterbringung der Nachzucht
gewährleistet ist.
Dem umfangreichen Verhaltensrepertoire
ist durch abwechslungsreiche Volieren-, Käfig- oder
Schutzraumausstattung, z.
B. mit frischen Zweigen oder anderen geeigneten Gegenständen,
zu entsprechen.
Dem Bedürfnis nach sozialen
Kontakten ist durch Paarhaltung oder, bei begründeter Einzelhaltung,
durch tägliche ausreichende
Beschäftigung mit dem Vogel nachzukommen.
Papageien können mit
einer Reihe anderer Tierarten vergesellschaftet werden; auf Verträglichkeit
ist zu achten.
Einfuhr, Ausfuhr und Besitz
von Papageien (mit Ausnahme von Nymphen- und Wellensittichen)
werden durch Artenschutzbestimmungen
geregelt 1.
Die Zucht aller Papageien
ist nach Tierseuchengesetz 2 genehmigungspflichtig; entsprechend
der Psittakoseverordnung
3 sind alle Papageien zu kennzeichnen. Die Binnenmarkt-Tierseuchen
schutz verordnung 4
legt für die Einfuhr von Papageien aus Drittländern eine Quarantäne
fest.
II. Spezieller Teil
Im folgenden werden die Papageien
in die 4 Gruppen - Sittiche, kurzschwänzige Papageien, Aras
sowie Loris und andere nektartrinkende
- Arten eingeteilt.
A. Allgemeine Haltungsansprüche
Papageien dürfen nicht
angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige
Papageien
sind auf einer Fläche
zu halten, die den Maßen des Käfigs oder der Voliere entspricht
und vielfältige
Klettermöglichkeiten
enthält. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können.
Die angegebenen Maße
für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung
und dürfen auch
bei begründeter Einzelhaltung
nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes
Paar um 50% zu erweitern.
Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen.
Für das Halten von Papageien
aus Naturentnahmen ist in den ersten zwei Jahren größerer Raum
erforderlich, um ausreichend
Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Die Grundfläche von Käfigen
und
Volierenanlagen muß
deshalb mindestens 50% größer sein als in den Punkten 1 bis
4 des
Abschnittes A angegeben.
Zwischen Käfigen oder Volieren können Trennwände zum Schutz vor Bißverletzungen erforderlich sein.
Bei Außenvolierenhaltung
muß ein Schutzraum 5) oder, im Einzelfall, Witterungsschutz vorhanden
sein,
der jederzeit von den Vögeln
aufgesucht werden kann. Nur bei schädlicher Witterung, z. B. strengem
Frost, dürfen die Vögel
tagsüber im Schutzraum gehalten werden. Für die Arten, die in
der Regel in
temperierten Räumen
gehalten werden müssen, ist eine Innenvoliere entsprechend den Maßen
der
Außenvoliere einzurichten.
Einzelheiten zu Mindesttemperaturansprüchen werden pro Artengruppe
weiter
unten angeführt. Futter-
und Wasserstellen sind im Winter im Schutzraum anzubringen. Futter und
Wasser
sind täglich frisch
anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.
Der Boden des Käfigs,
der Innenvoliere und des Schutzraumes ist mit Sand, Hobelspänen von
unbehandeltem Holz, Holzgranulat,
Rindenmulch o. ä. geeignetem Material abzudecken und möglichst
einmal wöchentlich
zu reinigen. Der Boden einer Außenvoliere kann entweder Naturboden
oder mit
einem Belag aus Sand, Kies
o. ä. versehen sein. Das Material der Volieren, Käfige und deren
Ausstattung
darf nicht zu Gesundheitsschäden
führen, soll leicht zu reinigen und muß so verarbeitet bzw.
angebracht sein,
daß Verletzungen nicht
auftreten können.
Die Vergitterung soll aus
Querstäben oder Geflecht bestehen. Käfige, Volieren und Schutzräume
müssen
mit mindestens 2 Sitzstangen
aus Holz unterschiedlicher Stärke ausgestattet sein, die so angebracht
sind,
daß möglichst
lange Flugstrecken entstehen.
Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert.
Eine Badeeinrichtung sollte
möglichst ständig zur Verfügung stehen. Baden Vögel
nicht, sollen sie
bei geeignetem Wetter mindestens
einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden.
In Räumen, auch in Schutzräumen,
ist für ausreichend Tageslichteinfall oder für die Anwendung
von Kunstlicht entsprechend
dem Tageslicht zu sorgen. Die tägliche Beleuchtung soll 12 Stunden
betragen, aber auch nicht
überschreiten; der Tag - Nacht - Rhythmus ist einzuhalten.
Bei Schwarmhaltung müssen
während der Fortpflanzungszeit wesentlich mehr Nistkästen angeboten
werden als Paare im Gehege
sind, um Streitigkeiten zu minimieren.
Besondere Sorgfalt ist auf
abwechslungsreiches, geeignetes Futter zu verwenden. Es genügt nicht,
Papageien ganzjährig
mit trockenen Sämereien zu füttern. Es müssen, je nach Vogelart,
auch Keimfutter,
Obst, Gemüse, Grünfutter
und, zumindest während der Jungenaufzucht, tierisches Eiweiß
angeboten werden.
Loris, Fledermauspapageien
und Schwalbensittiche müssen Nektarfutter erhalten und dürfen
nicht an
ausschließliche Körnerfütterung
gewöhnt werden. Fledermauspapageien, Schwalbensittiche und einige
Loriarten benötigen
neben dem Lorifutter auch Sämereien, alle nektartrinkenden Arten auch
Obst.
Papageien sind täglich auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen zu kontrollieren.
Bei Krankheitsverdacht oder
Verletzungen ist ein Tierarzt zu konsultieren. Über Untersuchungen
und
Behandlungen sollen Aufzeichnungen
geführt werden.
1. Sittiche mit den Gattungen 6) :
Alisterus, Aprosmictus, Aratinga,
Barnardius, Bolborhynchus, Brotogeris, Cyanoliseus,
Cyanoramphus, Enicognathus,
Eunymphicus, Geopsittacus, Leptosittaca, Myiopsitta, Nandayus,
Neophema, Ognorhynchus,
Pezoporus, Platycercus, Polytelis, Prosopeia, Psephotus, Psittacula,
Purpureicephalus, Pyrrhura,
Rhynchopsitta.
1.1 Grundsätzliches
Sittiche sind langschwänzige
Papageien, die sowohl offene Lebensräume wie Savannen und Steppen
als auch Wälder bewohnen.
Zu den kleinen Vertretern
gehören die Grassittiche der Gattung Neophema mit Gesamtlängen
(GL) um
20 cm und Körpermassen
(KM) um 37 g. Einer der größten ist der Arasittich, Rhynchopsitta
pachyrhyncha, mit einer
GL um 38 cm und einer KM um 440 g.
Außerhalb der Brutzeit
leben Sittiche in Familienverbänden oder bilden mehr oder weniger
große
Schwärme, während
der Brutzeit lebt die Mehrzahl der Arten paarweise.
1.2 Unterbringung
Südamerikanischen Sittichen
mit den Gattungen Aratinga, Pyrrhura, Brotogeris oder Bolborhynchus
müssen ganzjährig
geeignete Schlafkästen zur Verfügung gestellt werden, andere
Sittiche benötigen
nur zur Fortpflanzung Nisthöhlen.
Folgende Maße für
Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden: Gesamtlänge
der Vögel in
cm bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der
Voliere Länge x Breite x Höhe in m Grundfläche des Schutzraumes
in m2
bis 25 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
über 25 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0 über 40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0
Die Temperatur im Schutzraum
soll 5°C nicht unterschreiten. Für importierte Sittiche sind im
ersten
Jahr Temperaturen von mindestens
10°C erforderlich.
Für Halsbandsittich,
Mönchssittich, Chinasittich, Felsensittich und australische Sittiche
muß der
Schutzraum frostfrei sein.
2. Kurzschwänzige Papageien mit den Gattungen:
Agapornis, Amazona, Bolbopsittacus,
Cacatua, Callocephalon, Calyptorhynchus, Coracopsis,
Cyclopsitta, Deroptyus,
Eclectus, Eolophus, Forpus, Geoffroyus, Graydidascalus, Gypopsitta,
Hapalopsittaca, Micropsitta,
Nannopsittaca, Nestor, Pionites, Pionopsitta, Pionus, Poicephalus,
Prioniturus, Probosciger,
Psittacara, Psittacella, Psittaculirostris, Psittacus, Psittinus, Psittrichas,
Strigops, Tanygnathus, Touit,
Triclaria.
2.1 Grundsätzliches
Vertreter dieser Gruppe bewohnen
die unterschiedlichsten Lebensräume von Meereshöhe bis in
alpine Regionen.
Zu den kleinsten Arten gehören
die Sperlingspapageien der Gattung Forpus (GL 12 - 15 cm,
KM 25 - 30 g), zu den größten
der Gelbhaubenkakadu, Cacatua galerita (GL 50 cm, KM 900 g),
und der Kea, Nestor notabilis
(GL 50 cm, KM 950 g).
Diese Papageien leben außerhalb
der Brutzeit überwiegend in Familienverbänden oder im Schwarm,
zur Brutzeit meist paarweise.
2.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
Gesamtlänge der Vögel
in cm bezogen auf Arten Maße des Käfigs/der Voliere Länge
x Breite x
Höhe in m Grundfläche
des Schutzraumes in m2 bis 25 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5 über 25 bis 40
2,0 x 1,0 x 1,0 1,0 über
40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0
Während der Zuchtperiode
können Agapornis- und Forpus-Arten auch in Käfigen von 0,80 x
0,40 x
0,40 m untergebracht werden.
Die Temperatur im Schutzraum
darf für Cyclopsitta, Deroptyus, Eclectus, Forpus, Geoffroyus,
Graydidascalus, Gypopsitta,
Micropsitta, Pionites, Pionopsitta, Prioniturus, Psittacella,
Psittaculirostris, Psittinus,
Psittrichas, Tanygnathus, Triclaria 15°C, für alle anderen 10°C
nicht
unterschreiten.
Für Nachzuchten der
Gattungen Cacatua, Callocephalon, Eolophus, Hapalopsittaca, Nannopsittaca,
Poicephalus kann die Temperatur
im Schutzraum 5°C betragen, für Agapornis muß der Schutzraum
frostfrei sein.
Für den Kea genügt ein Witterungsschutz.
Weißbauchpapageien
(Pionites-Arten) benötigen ganzjährig Schlafkästen, andere
Arten beziehen
Höhlen meist nur zur
Fortpflanzung.
3. Aras mit den Gattungen
Anodorhynchus, Ara, Cyanopsitta, Diopsittaca.
3.1 Grundsätzliches
Aras sind Bewohner des Tieflandregenwaldes
und der unteren Bergregionen in Süd- und
Mittelamerika. Lebensräume
sind meist feuchte Wälder, aber auch Galeriewälder oder trockenere
Regionen mit laubabwerfenden
Bäumen.
Der kleinste Vertreter ist
der Blaustirn Zwergara, Diospittaca nobilis (GL 30 cm, KM 136 g),
der größte der
Hyazinth - Ara, Anodorhynchus hyacinthinus (GL 98 cm, KM 1500 g).
Außerhalb der Brutzeit leben Aras paarweise, in Familienverbänden oder kleinen Gruppen.
3.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
Gesamtlänge der Vögel
in cm bezogen auf Arten Maße des Käfigs/der Voliere Länge
x Breite x
Höhe in m Grundfläche
des Schutzraumes in m2 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,5 1,0 über 40 bis 60 3,0
x 1,0 x
2,0 1,0 über 60 4,0
x 2,0 x 2,0 2,0
Alle Aras benötigen im Schutzraum eine Temperatur, die 10°C nicht unterschreitet.
4. Loris und andere nektartrinkende Arten mit den Gattungen:
Chalcopsitta, Charmosyna,
Eos, Glossopsitta, Lathamus, Loriculus, Lorius, Neopsittacus,
Oreopsittacus, Phigys, Pseudeos,
Psitteuteles, Trichoglossus, Vini.
4.1 Grundsätzliches
Diese Nahrungsspezialisten
sind Bewohner von Wäldern oder baumbestandenen offenen Landschaften.
Ihre Verbreitung erstreckt
sich von Meereshöhe bis in alpine Bereiche der Äquatorialzone
(bis 4000 m über NN).
Fledermauspapageien (Loriculus - Arten) erreichen bei GL von 10,5 bis 16 cm eine KM von 12 bis 35 g.
Zu den größten Loris gehört der Frauenlori, Lorius lory, mit einer GL von 31 cm und einer KM von 240 g.
Außerhalb der Brutzeit
leben diese Papageien in Familienverbänden, Gruppen oder Schwärmen,
die auf
der Suche nach Nahrung,
d. h. blühenden Bäumen, die ihnen Pollen und Nektar liefern,
umherstreifen.
4.2 Unterbringung
Folgende Maße für
Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
Gesamtlänge der Vögel
in cm bezogen auf Arten Maße des Käfigs/der Voliere Länge
x Breite x Höhe
in m Grundfläche des
Schutzraumes in m2 bis 20 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5 über 20 2,0 x 1,0 x
1,0 1,0
Die Temperatur im Schutzraum
muß mindestens 10°C, für Fledermauspapageien 15°C, betragen,
für Loris aus Bergregionen,
z.B. Charmosyna papou, darf sie 5°C nicht unterschreiten. Für
die
kälteunempfindlicheren
Schwalbensittiche muß der Schutzraum frostfrei sein.
Der Boden von Käfigen
oder Innenvolieren muß wegen der flüssigen Ausscheidungen der
Tiere mit
saugfähiger Einstreu
abgedeckt oder mit einem Zwischenboden versehen werden. Volieren können
auch gefliest, betoniert
oder mit anderem abwaschbarem Material ausgestattet sein.
Das für diese Nahrungsspezialisten
notwendige Futter muß frisch zubereitet sein und das Futtergeschirr
gründlich gereinigt
werden.
B. Besondere Haltungsbedingungen
1. Kranke oder verletzte
Vögel
Die unter den Punkten 1
bis 4 des Abschnittes A beschriebenen Haltungsanforderungen gelten nicht
für
kranke oder verletzte Vögel,
sofern nach tierärztlichem Ermessen eine andere Haltung erforderlich
ist.
2. Zoofachhandel
In Zoofachgeschäften
können Käfige oder Volieren vorübergehend mit der doppelten
Anzahl Papageien
besetzt werden. Dies ist
nur in Zoofachgeschäften zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen
werden
kann, daß die Papageien
nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw. Filialen eingeschränkt
gehalten
wurden und dadurch die Verweildauer,
einschließlich Quarantäne, von 3 Monaten überschritten
wird.
An den Käfigen muß
durch Hinweise deutlich erkennbar sein, daß die höhere Besetzung
der Käfige
oder Volieren nur für
die vorübergehende Haltung im Zoofachhandel toleriert wird.
3. Transport innerhalb Deutschlands
Transportbehältnisse
müssen so beschaffen sein und der Transport muß so durchgeführt
werden, daß
transportbedingte Verletzungen
vermieden werden. Deshalb sollen Papageien während des Transportes
grundsätzlich einzeln
transportiert werden.
Alle Transportkästen
müssen aus stabilem Material und massiven Trennwänden bestehen;
sie dürfen
keine Verletzungen hervorrufen.
Die Transportbehälter sollen abgedunkelt und ausreichend belüftet
sein.
Die Länge des Transportkastens
muß mindestens der Gesamtlänge des zu transportierenden Vogels
entsprechen. Die Kopffreiheit
des Tieres ist zu gewährleisten.
Vögel, die länger
als 4 Stunden transportiert werden, sind mit Nahrung zu versorgen, die
gleichzeitig
den Flüssigkeitsbedarf
deckt.
Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport in der jeweils gültigen Fassung.
4. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen 7)
a) Die Gesamtdauer einer Ausstellung darf, inklusive An- und Abreise, maximal 4 Tage betragen.
b) Die Vögel dürfen
maximal 3 Tage der Öffentlichkeit präsentiert werden. Ausreichende
zeitliche
Ruhepausen und Dunkelphasen
müssen eingehalten werden.
c) Vögel aus Nachzuchten
dürfen ausgestellt werden, Wildfänge nur, wenn sie an
Ausstellungsbedingungen
gewöhnt sind.
d) Offensichtlich scheue Vögel sind generell von der Ausstellung oder Bewertung zurück zuweisen.
e) Die Vögel sind vom Halter selbst oder von einem Beauftragten zur Ausstellung zu transportieren.
Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige
für Papageien und Sittiche müssen mindestens in
Tischhöhe aufgestellt
werden
f) Die Ausstellungs- und
Bewertungskäfige müssen mindestens so breit oder tief wie die
eineinhalbfache Körperlänge
des darin befindlichen Vogels sein. Bei Gemeinschaftshaltung bis
zu 10 Tieren in Ausstellungskäfigen
muß die Länge oder Tiefe des Käfigs mit der Anzahl der
gehaltenen Tiere multipliziert
werden. Bei Gruppen von mehr als 10 Tieren reduziert sich der
zusätzliche Platzanspruch
für jedes weitere Tier um 50%.
g) Ausstellungs- und Bewertungskäfige
müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen
enthalten.
h) Als Einstreu darf aus hygienischen Gründen kein Futter verwendet werden.
i) Futter und Wasser müssen
so gereicht werden, daß sie nicht durch Kot verschmutzt werden
können. Außerdem
müssen Futter und Wasser täglich frisch geboten werden.
j) Die Käfige müssen in einem sauberen Zustand sein.
Werden die Mindestanforderungen
für die Dauerhaltung eingehalten, so gelten keine zeitlichen
Ausstellungsbeschränkungen.
5. Vogelmärkte/Vogelbörsen 8)
Vogelmärkte/Vogelbörsen
dürfen nur an einem Tag abgehalten und es dürfen nur Vögel
aus
Nachzuchten angeboten werden.
Darüber hinaus müssen die Absätze d bis j des Punktes 4,
Abschnitt B, eingehalten
werden.
Das Anbieten und der Verkauf von Papageien außerhalb klimatisierter Räume ist tierschutzwidrig.
Die Bedingungen für
Vogelmärkte/Vogelbörsen mit Papageien können, soweit möglich,
sinngemäß
auf andere Vogelmärkte/Vogelbörsen
angewendet werden.
6. Übergangszeiten
Bestehende Haltungen von
Papageien, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen,
sollen innerhalb von drei
Jahren angepaßt werden.
Innerhalb dieser Zeit sind
auch einzeln gehaltene Papageien zu vergesellschaften, soweit sie
sich nicht als unverträglich
erwiesen haben. Als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen
muß eine täglich
mehrstündige Beschäftigung mit dem Tier sichergestellt sein.
Bei Bestandsgründungen,
Bestandserweiterungen oder -ergänzungen sind die
Anforderungen der Punkte
I sowie II Abschnitt A zu erfüllen.
Hinweise auf das Differenzprotokoll
5. Vogelmärkte/Vogelbörsen 8)
Vogelmärkte/Vogelbörsen
dürfen nur an einem Tag abgehalten und es dürfen nur Vögel
aus
Nachzuchten angeboten werden.
Darüber hinaus müssen die Absätze d bis j des Punktes 4,
Abschnitt B, eingehalten werden.
Das Anbieten und der Verkauf von Papageien außerhalb klimatisierter Räume ist tierschutzwidrig.
Die Bedingungen für
Vogelmärkte/Vogelbörsen mit Papageien können, soweit möglich,
sinngemäß
auf andere Vogelmärkte/Vogelbörsen
angewendet werden.
6. Übergangszeiten
Bestehende Haltungen von
Papageien, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen,
sollen innerhalb von drei
Jahren angepaßt werden.
Innerhalb dieser Zeit sind
auch einzeln gehaltene Papageien zu vergesellschaften, soweit sie sich
nicht als unverträglich
erwiesen haben. Als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen
muß
eine täglich mehrstündige
Beschäftigung mit dem Tier sichergestellt sein.
Bei Bestandsgründungen,
Bestandserweiterungen oder -ergänzungen sind die Anforderungen der
Punkte I sowie II Abschnitt
A zu erfüllen.